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... Und was macht ein Wirtschaftsprüfer? ... | |
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Pflichtprüfung des Jahresabschlusses Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Auch als mittelständisches Unternehmen können Sie von der Pflichtprüfung betroffen sein. Als Kapitalgesellschaft sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Gleiches wird ab 1999 für GmbH & Co KGs gelten. Die Größenkriterien sind in § 267 HGB genannt. Wenn zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllt sind, besteht Prüfungspflicht: - Bilanzsumme über 4,84 Mio. - Jahresumsatz über 9,68 Mio. - im Jahresdurchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer. Abschlußprüfer können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Wenn der Jahresabschluß einer Gesellschaft trotz Prüfungspflicht nicht geprüft wird, dann kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden. Der Jahresabschluß ist nichtig. Als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter sollten Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Abschlußprüfung informieren. Eine Jahresabschlußprüfung sollten Sie nicht als lästige Pflicht verstehen. Wenn ein Wirtschaftsprüfer die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens prüft, dann erhalten Sie eine Reihe zusätzlicher Informationen über die Abläufe in Ihrem Unternehmen. Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer kennt aus verschiedenen Branchen effiziente und weniger effiziente Betriebsabläufe und kann Ihnen aus dieser Erfahrung heraus Hilfestellung geben. Freiwillige Prüfungen Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlußprüfung kann sich ein Unternehmen auch freiwillig prüfen lassen. Ein geprüfter und testierter Jahresabschluß ist für Banken und Geschäftspartner ein Qualitätsmerkmal. Gründe für eine freiwillige Prüfung können Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen oder Anforderungen von Kapitalgebern sein. Zu den wichtigsten Gutachtertätigkeiten zählt die Bewertung von Unternehmen, die bei Ausscheiden von Gesellschaftern, beim Verkauf des Unternehmens oder der Beteiligung neuer Anteilseigner zu empfehlen ist. Neben einer Bewertung sollten im Rahmen von Beteiligungen auch die steuerlichen Verhältnisse (Stand der Veranlagung, steuerliche Bewertungsrisiken) ermittelt werden. |
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Weitere Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsprüfers Der Wirtschaftsprüfer ist der höchstqualifizierte Experte auf wirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet in Deutschland. Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer umfasst neben dem handelsrechtlichen Prüfungswesen insbesondere Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft. Der Wirtschaftsprüfer ist unabhängig und freiberuflich tätig. In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 7000 Wirtschaftsprüfer. Um Irrtümern vorzubeugen: Ein Wirtschaftsprüfer hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Er ist nicht zu verwechseln mit einem Betriebsprüfer. Die Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers liegt auf handelsrechtlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet. Er wird tätig im Auftrag des Unternehmens und verfolgt damit die Interessen insbesondere von Gläubigern, z.B. Banken, und von Gesellschaftern. Sein Tätigkeitsgebiet umfaßt aber auch: | |
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- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschlands (DSD)
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen von Sonderbilanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Auseinandersetzungen, Liquiditionen, Insolvenzen
- Bewertungsgutachten als Entscheidungshilfe für Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Anteilen
- Unternehmensbewertung
- Existenzgründungsberatung
- Sanierungsberatung
- Restrukturierung
- Begleitung von Insolvenzverfahren einschließlich der Erstellung von Insolvenzplänen nach neuem Recht
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