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... Das Mahnverfahren ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Vorteile des Mahnverfahrens - Sinn - Kosten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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... Aber warum soll das Inkasso über einen Rechtsbeistand laufen? ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die seit Jahren anhaltende Insolvenzwelle hat dazu geführt, daß die Zahlungsmoral der Kunden in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist. Während im privaten Bereich Zahlungsziele von zwei bis drei Wochen üblich sind, sind im Industrie und Handel, aber auch im Dienstleistungsbereich Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen keine Seltenheit. Dies führt bei mittelständischen Unternehmen immer häufiger zu finanziellen Engpässen, weshalb das Rechnungs- und Mahnwesen sowie die Beitreibung von Forderungen (Inkasso) einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Hierbei können wir Ihnen helfen! Unsere Erfahrungen im Inkassobereich zeigen, daß bei Einschaltung eines Rechtsbeistands oder Rechtsanwalts zwischen 70 bis 90 % der Forderungen außergerichtlich - d.h. ohne Mahn- oder Klagverfahren - in der Regel beigetrieben werden können und hiervon etwa 70 bis 80 % gerichtlich ausgeurteilt und zwangsvollstreckt werden können. Nur bei tatsächlicher Insolvenz des Schuldners - Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, etc. - ist in aller Regel eine Beitreibung nicht durchführbar, aber: Mit einem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie dreissig Jahre lang vollstrecken, so daß auch in solchen Fällen manchmal geholfen werden kann. Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von Ihnen selbst oder in Ihrem Unternehmen erledigt werden. Sicherlich ist es sinnvoll, Rechnungen grundsätzlich selbst auszustellen, mit einem Fälligkeitsdatum zu versehen und wenigstens einmal zu mahnen. Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld. Und beides haben Sie nicht zu verschenken! Sollten Sie selbst einen Mahnbescheid, den jeder ausfüllen und bei seinem Amtsgericht einreichen kann, beantragen wollen, so sollte Sie folgendes Bedenken: Mahnverfahren können Sie zwar selbst ohne Rechtsbeistand einleiten, in dem Sie sich das amtliche Mahnformular besorgen und ausfüllen. Allerdings sind hierbei eine Reihe von Punkten zu beachten wie korrekte Wiedergabe des Namens oder der Firmierung, die exakte Angabe des Grund der Forderung, etc. In einigen Bundesländern bzw. Landgerichtsbezirken gibt es nur noch zentrale Mahngerichte bzw. automatisierte Verfahren, d.h., daß Sie den Mahnbescheid in der Regel dorthin senden müssen oder aber die nicht sehr einfachen Formulare für das automatisierte Verfahren ausfüllen müssen. Sie müssen Gerichtskosten einzahlen, indem Sie entweder Gerichtskostenmarken, die Sie bei Ihrem Amtsgericht erwerben können oder mit einen Gebührenstempel bei der Gerichtskasse aufrollen können. Zahlen Sie keine Gebühren ein, so müssen Sie bis zur Aufforderung durch das Gericht - ca. 2 bis 5 Wochen, je nach Arbeitsbelastung - warten. Sie bekommen dann eine Aufforderung, zu dem mitgeteilten Aktenzeichen den Betrag einzuzahlen, erst dann wird der Mahnbescheid zugestellt. Häufig haben Sie vom Schuldner keine korrekte Firmenbezeichnung, weshalb Sie beim Handelsregister oder Gewerberegister Auskünfte einholen müssen. Sie müssen sich die Adressen der Ämter erfragen und auch wieder Gebühren einzahlen. Auch dies verzögert den Mahnbescheidsantrag. Wenn Sie erst einmal einen Mahnantrag gestellt haben und der Gegner legt Widerspruch ein, muss der Anspruch mittels eines Klageantrages begründet werden. Spätestens jetzt muss ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Wenn Sie mit einem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid rechnen, beauftragen Sie gleich einen Rechtsanwalt, da die Gebühren des Mahnbescheidsverfahrens auf die Gebühren des Verfahrens angerechnet werden. Dieser kann Ihnen auch vorher sagen, ob es überhaupt lohnend ist, einen Mahnantrag zu stellen oder ob nicht lieber gleich eine Klage erhoben werden soll. Haben Sie erfolgreich nach dem Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid erhalten, weil der Schuldner oder Ihr Gegner keinen Widerspruch eingelegt hat, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Schuldner sind aber findig! Stimmt die Adresse nicht mehr, weil er verzogen ist, so heißt es nun, die neue Adresse ausfindig zu machen. Die meisten tun sich hierbei aber schwer, da sie nicht wissen, wo sie ansetzen müssen. Postanfrage, Einwohnermeldeanfrage, Bundeszentralregister und vieles mehr muß man kennen und ausnutzen können, möchte man erfolgreich vollstrecken. Was machen Sie aber, wenn der Schuldner zahlungswillig ist, aber nur ratenweise zahlen kann? Wenn er den Offenbarungseid geleistet hat oder wenn die Vollstreckung nichts erbringt? Auf all diese Fragen haben wir und unsere Kollegen eine Antwort. Wenn Sie ein Unternehmen leiten oder für die Buchhaltung oder das Rechnungswesen verantwortlich sind, dann können Sie rechnen - mit uns! Sie wissen, daß variable Kosten immer besser sind als fixe Kosten. Denn Sie binden sich keinen großen Mahnapparat ans Bein, sondern versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten, in dem Sie Ihr Rechnungswesen so gestalten, daß die Allgemeine Geschäftsbedingungen relativ kurze Zahlungsziele regeln, Eigentumsvorbehalte und Zurückbehaltungsrechte vorsehen und Ihnen die Möglichkeit verschafft, die Anzahl der Mahnungen zu reduzieren. Wir arbeiten mit einer modernen EDV-Anlage unter Windows und "Mandant-Win", die es ermöglicht, schnell und kostengünstig für Sie Inkasso zu betreiben. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten zu senken, indem Sie mit uns abstimmen, wie Ihre Mahndaten zu uns kommen, per Telefax, per E-Mail oder per Internet. Hierbei helfen wir Ihnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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