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| ... und was kostet das Ganze? ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Honorar Wie wir wissen, besteht häufig Unklarheit, wie die Gebühren des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers oder Rechtsbeistandes bemessen werden. Um hier Transparenz zu erhalten, geben wir Ihnen nachfolgend weitere Informationen: Für Steuerberater existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater und Rechtsbeistäbnde verbindlich ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater oder Rechtsbeistand nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Da wir uns als Dienstleister betrachten, kalkulieren wir innerhalb des Gebührenrahmens in der Regel nach der tatsächlich gebrauchten Zeit sowie der Höhe des steuerlichen oder rechtlichen Risikos. Das hat für Sie folgende Vorteile: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Zur Ermittlung des notwendigen Zeitaufwands führen wir ein Zeiterfassungssystem. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV- Ausstatung und eine effiziente Organisationen, sodass wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu moderaten Gebührensätzen anbieten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einzelheiten zur Steuerberatergebührenverordnung gibt es hier. Ausführlichen Darstellung als PDF-Datei. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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